Die ausgezeichneten Köpfe 2025/26

Kategorien 2025/26

Der Salzburger Landespreis für Marketing, Kommunikation und Design lädt unsere ausgezeichneten Köpfe ein, 17 Kategorien zu entdecken, in denen es heißt, Tolles einzureichen um gegen Tolles zu konkurrieren. Erstmals wird es eine Sonderkategorie mit dem Schwerpunkt „Green Creative“ geben.

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„Der Landespreis bietet allen Mitgliedsbetrieben die Chance, herausragende Leistungen einer breiten Öffentlichkeit zu präsentieren.
Eine Nominierung oder gar ein Award beim Landespreis ist ein echter Qualitätsbeweis. Die hohe Qualität der Einreichungen zeigt immer wieder, wie dynamisch und erfolgreich der Salzburger Kommunikationsstandort ist.“

Clemens Jager, Bakk.OBMANN FACHGRUPPE WERBUNG &MARKTKOMMUNIKATION DER WK SALZBURG

WKS Salzburg/Werbung und Markkommunikation

Einreichbedingungen

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Wer kann was einreichen?

Einreichen können ausschließlich Mitgliedsbetriebe der Fachgruppe Werbung & Marktkommunikation der Wirtschaftskammer Salzburg. In den Kategorien „Werbefotografie“ und „Neue Köpfe“ können zudem Mitgliedsbetriebe der Landesinnung Salzburg der Berufsfotografie einreichen.

Kund:innen/Auftraggeber:innen können ihren Sitz auch in anderen Bundesländern oder im Ausland haben.

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich originäre Arbeiten und Ideen, deren Copyright bei der einreichenden Person liegt und die im Zeitraum von 17.11.2023 bis Ende der Einreichfrist erstmals veröffentlicht wurden. Arbeiten für politische Parteien sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Eigenprojekte (Auftraggeber:in und Auftragnehmer:in sind ident) und Projekte, die vom Österreichischen Werberat beeinsprucht wurden, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Bei Einreichungen von Arbeitsgemeinschaften oder Agentur-Netzwerken ist ein:e Einreicher:in zu nennen. Alle beteiligten Partner:innen sind auf den Einreichunterlagen anzugeben. Im Falle einer Nominierung erhalten alle Partner:innen eine Urkunde.

In der Kategorie „Werbefotografie“ sind bei agenturseitiger Einreichung die Agentur und der:die Fotograf:in zu nennen.

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Wie und wo reiche ich ein?

Die Einreichung erfolgt ausschließlich online über das Kommunikationsarchiv der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation unter
http://kommunikationsarchiv.werbungsalzburg.at.

Mitglieder, die noch nicht im Kommunikationsarchiv aufscheinen, erhalten unter komm@wks.at einen Zugangscode sowie Informationen zum Kommunikationsarchiv.
Die Arbeiten müssen bis spätestens 17.10.2025,
23:59 Uhr eingereicht werden. Nach der Jurysitzung sind die eingereichten Projekte öffentlich sichtbar. Im Zuge der digitalen Einreichung sind die Firmendaten und die Projektbeschreibung vollständig auszufüllen.

Geben Sie bitte bei der Einreichung über das Kommunikationsarchiv dort die benötigten Informationen ein (Projektbeschreibung, Ziele, Umsetzung etc.) und laden Sie dort die zugehörigen Dateien in den nachstehend angeführten Formaten hoch:

Film-Files: Full HD, mind. 1920 x 1080 (16:9 oder 9:16), Quicktime/H264, mp4
Audio-Files: mp3, bei Audio-Einreichungen können nur Audio-Files eingereicht werden (keine Film-Files)
Bild-Files: Full HD, mind. 1920 x 1080 (16:9 oder 9:16), nur JPEG (keine PDF-Dateien)

Je Einreichung sind ein Key-Visual (16:9) hochzuladen und ein Kurztext (max. 140 Zeichen) anzugeben. Für Video-Einreichungen ist eine Key-Sequenz (max. 7 Sekunden) hochzuladen. Die mit dem Landespreis ausgezeichneten Projekte werden (vorbehaltlich redaktioneller Änderungen) anhand dieser Angaben präsentiert.

Je Einreichung können bis zu sieben Bilder hochgeladen werden. Davon ausgenommen ist die Kategorie „Werbefotografie“, in welcher nur ein Einzelbild eingereicht werden kann.

Auf den Einreichunterlagen sind Agenturbranding und Agenturlogos nicht zulässig.

Nach erfolgter Einreichung erhalten die Einreicher:innen eine Rechnung über die Einreichgebühr. Sollte bis zum 28.11.2025 kein Zahlungseingang erfolgen, kann die Arbeit von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

Einzelne Arbeiten können nach Einreichung in eine andere Kategorie umgereiht bzw. von der Teilnahme gänzlich ausgeschlossen werden, wenn die Einreichbedingungen nicht erfüllt werden oder die Einreichunterlagen unvollständig sind. Im Falle eines Ausschlusses besteht kein Anspruch auf Retournierung der Einreichgebühr.

Kommunikationsmaßnahmen

Ein Projekt darf jeweils in maximal drei Kategorien eingereicht werden, und zwar
— für einen:eine Auftraggeber:in gesamt (Kommunikationsmaßnahmen, die das gesamte Unternehmen betreffen) oder
— für jeweils einzelne Produkte bzw. Dienstleistungen eines:einer Auftraggeber:in.

Eine Einreichung in der Kategorie „Neue Köpfe“ ist kategorieübergreifend allen Teilnehmer:innen am Salzburger Landespreis möglich, deren Gewerbeanmeldung nicht länger als 3 Jahre zurückliegt (Stichtag 1.1.2022).

Projekte, die in der Kategorie „Werbekampagne“ eingereicht werden, können in keiner weiteren Kategorie eingereicht werden.

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In welchen Kategorien können zusätzliche Unterlagen (zusätzlich zur digitalen Einreichung) eingereicht werden?

In den Kategorien Corporate Design, Grafik Design, PR sowie in der Kategorie Marketing, Vertrieb & Direktkommunikation können, wenn notwendig, neben der digitalen Einreichung auch
— grafische Arbeiten im Original und/oder kaschiert auf A2-Chart, und/oder
3D-Objekte
eingereicht werden.

Bitte alle physisch eingereichten Unterlagen/Charts mit der Bezeichnung der Kategorie und Projekt-ID (Code) versehen. Den Unterlagen/Charts muss ein Ausdruck der Anmeldung beigelegt werden.
Auf den Einreichunterlagen sind Agenturbranding und Agenturlogos nicht zulässig.

Die haptischen Einreichunterlagen sind bis spätestens 17.10.2025, 12:30 Uhr in der Wirtschaftskammer Salzburg, Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation, Julius-Raab-Platz 1, 5027 Salzburg abzugeben.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Retournierung der eingereichten Unterlagen.

In allen anderen Kategorien werden keine haptischen Einreichungen angenommen!

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WIE WIRD GEWERTET?

— Bewertet werden ausschließlich die Idee und die kreative Umsetzung. Kundengröße oder Budget sind keine Kriterien, sodass auch kleine Agenturen und „Small-Business-Projekte“ die gleichen Chancen haben. Die Bewertungsbögen sind anonymisiert.
— Es gibt keinen Jury-Vorsitz.
— Die Ergebnisse werden notariell beglaubigt.
— Die Ermittlung der Ergebnisse erfolgt streng mathematisch nach Punkten.
— Die Jury wählt am 1. Jurytag in jeder Kategorie die Nominierten. Die Juror:innen haben die ihrer Ansicht nach zehn besten Arbeiten je Kategorie jeweils nach dem Punktesystem (1 bis 5 – je höher die Qualität, desto mehr Punkte) zu bewerten. Nominiert sind je Kategorie die fünf Arbeiten mit der höchsten Punktezahl. Bei Punktegleichheit auf Platz 5 sind alle Arbeiten mit dieser Punktezahl nominiert.
— Die Jury wählt am 2. Jurytag aus allen Nominierten die Kategorie-Sieger:innen. Die Punkte aus der Vorwahl werden nicht mitgenommen. Jede Nominierung wird nach Qualität bewertet (1 bis 5 – je höher die Qualität, desto mehr Punkte), die jeweiligen Gesamt-Punktebesten gewinnen. Die schlechteste Bewertung jeder Arbeit gilt als Streichresultat. Bei Punktegleichheit entscheidet die höhere Anzahl der 5er, 4er usw.
— Alle Einreicher:innen haben das Recht auf Einsichtnahme der Ergebnisse im Fachgruppenbüro.

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Einreichgebühren

EARLY BIRD:

EUR 79,00 pro Einreichung
EUR 159,00 pro Einreichung in der Kategorie Werbekampagne

Early Bird-Einreichungen sind bis einschließlich 12. September 2025 möglich.

REGULÄR:

EUR 99,00 pro Einreichung
EUR 189,00 pro Einreichung in der Kategorie Werbekampagne

Reguläre Einreichungen sind bis einschließlich 17. Oktober 2025 möglich.

LAST MINUTE:

EUR 109,00 pro Einreichung
EUR 199,00 pro Einreichung in der Kategorie Werbekampagne

Einreichgebühren jeweils zzgl. 20 % USt.
Für Mitglieder in den ersten beiden Gründungsjahren ist die erste Einreichung kostenlos (Gründung im Zeitraum zwischen 21.10.2023 bis 17.10.2025).
Für Mitglieder, die erstmalig zum Landespreis einreichen oder die zumindest fünf Jahre pausiert haben, ist die erste Einreichung kostenlos.

1x einreichen – 2x gewinnen –der Österreichische Bundeswerbepreis

Der Bundeswerbepreis („Austriacus“) kürt die besten Arbeiten aus den Werbepreisen der einzelnen Bundesländer und gibt den Agenturen eine überregionale Bühne. Die Bundesländer können pro Kategorie drei Nominierungen bekannt geben. Daher werden alle Arbeiten, die beim Salzburger Landespreis erstplatziert sind, automatisch zum nächsten „Austriacus“ nominiert – sowie allenfalls die punktebesten Zweit- und Drittplatzierten.

Die projektbezogenen Daten werden dabei an den Fachverband Werbung und Marktkommunikation weitergegeben.

Sollte eine Teilnahme am „Austriacus“ nicht gewünscht werden, muss dies bis zum Einreichschluss für den Bundeswerbepreis bekannt gegeben werden.

Die Einreichgebühr zum „Austriacus“ wird von der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Salzburg übernommen.

Präsenz im "Onlinekommunikationsarchiv"

Alle Einreichungen werden als Case-Study im Kommunikationsarchiv der Fachgruppe unter http://kommunikationsarchiv.werbungsalzburg.at/ online veröffentlicht.

Im Fall einer Nominierung zum Bundeswerbepreis werden die Projekte im Austriacus-Show-Case veröffentlicht. Sofern keine Veröffentlichung gewünscht wird, muss dies per E-Mail an komm@wks.at mitgeteilt werden.

aaand the jury is ...

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